Verhaltenskodex für Lieferanten der ARDEX-Gruppe

Präambel

Der ARDEX-Verhaltenskodex für Lieferanten spiegelt unser Bekenntnis zu den Grundsätzen der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals, SDGs) und den zehn Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen wider. Diese Grundsätze sind in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance (ESG) festgelegt.

Die ARDEX-Gruppe und ihre Lieferanten werden kontinuierlich zusammenarbeiten, um innovative Lösungen zu entwickeln, mit denen diese Ziele erreicht werden, wobei gleichzeitig ihre unabhängigen Interessen gewahrt bleiben. Diese Zusammenarbeit basiert auf einem kollaborativen und gegenseitigen Austausch von Know-how.

ARDEX erwartet von seinen Lieferanten und Unterauftragnehmern, dass sie den Grundsätzen dieses Verhaltenskodex zustimmen und sie einhalten. Diese Grundsätze sind Teil des Auswahl- und Bewertungsverfahrens für Lieferanten. Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass sie diese Standards innerhalb ihrer jeweiligen Lieferketten umsetzen. ARDEX stellt seinen Lieferanten daher diesen Verhaltenskodex zur Verfügung, um das gemeinsame Verständnis dafür zu stärken, wie Nachhaltigkeit im Geschäftsalltag umgesetzt werden sollte. ARDEX erwartet in erster Linie, dass alle Lieferanten ihre Geschäfte in strikter Übereinstimmung mit allen nationalen, staatlichen, föderalen und internationalen Gesetzen führen. Darüber hinaus erwartet ARDEX von seinen Lieferanten, dass sie in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance nach den folgenden Grundsätzen handeln.

Die in diesem Kodex verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich immer gleichermaßen auf alle Personen. Auf eine Mehrfachnennung und gegenderte Bezeichnungen wird zugunsten einer besseren Lesbarkeit verzichtet.

1. Umwelt

 

Prävention von Umweltverschmutzung

Der Lieferant wird Umweltverschmutzung in seinem Tätigkeitsbereich bestmöglich vermeiden und versuchen, diese Aufgabe durch Systeme und Verfahren unterstützt in die Wege zu leiten. Dabei wird besonderer Wert auf die Reduzierung der Emissionen aller umweltschädlicher Stoffe (z. B. Kohlendioxidgas) gelegt. Emissionen und Ableitungen von Schadstoffen sind zu minimieren oder an der Quelle zu beseitigen oder durch Maßnahmen wie den Einbau von Umweltschutzeinrichtungen, die Änderung von Produktions-, Wartungs- und Betriebsabläufen oder durch andere Maßnahmen zu reduzieren. Dies schließt auch die Freisetzung gefährlicher Stoffe ein. Besonderes Augenmerk ist dabei auf Wirkstoffe zu richten. Die Lieferanten müssen unbeabsichtigte Freisetzungen und flüchtige Emissionen von Gefahrstoffen verhindern oder eindämmen und deren sichere und vorschriftsmäßige Handhabung, Lagerung und Beförderung gewährleisten.

Verringerung des Ressourcenverbrauchs und Klimaschutz

Der Lieferant verpflichtet sich, kontinuierlich an Produkten, Produktionsverfahren und Prozessen zu arbeiten, die den Verbrauch von Ressourcen reduzieren. Besondere Aufmerksamkeit sollte dem sparsamen Verbrauch von (Trink-)Wasser gewidmet werden. Dies kann z. B. durch die Änderung von Produktions-, Wartungs- und Betriebsabläufen, die Substitution von Materialien, die Wiederverwendung, die Konservierung, das Recycling oder andere Maßnahmen erfolgen.

Der Energieverbrauch und die Treibhausgasemissionen müssen auf Betriebs- und/oder Unternehmensebene verfolgt und dokumentiert werden. Die Lieferanten sollen Methoden zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Minimierung ihres Energieverbrauchs und ihrer Treibhausgasemissionen entwickeln und implementieren.

Abfallwirtschaft

Die Lieferanten sollten über Systeme verfügen, die die sichere Handhabung, Verbringung, Lagerung, Wiederverwertung, Wiederverwendung und Verwaltung von Abfällen, Luftemissionen und Abwassereinleitungen gewährleisten. Alle Aktivitäten, die das Potenzial haben, sich negativ auf die Gesundheit von Mensch und Unversehrtheit der Umwelt auszuwirken, werden in angemessener Weise verwaltet, gemessen, kontrolliert und gehandhabt, bevor Stoffe in die Umwelt freigesetzt werden. Die Lieferanten müssen Systeme zur Verhinderung oder Eindämmung von unbeabsichtigten Freisetzungen in die Umwelt implementieren. Die Lieferanten sollten Verfahren und Mechanismen einrichten, die das Recycling von Abfallstoffen aktiv fördern, um durch Recyclingmanagement die Ressourcennutzung effizienter zu gestalten und die Wiederverwendung von bereits verarbeiteten Rohstoffen zu ermöglichen. Darüber hinaus verpflichtet sich der Lieferant, den Einsatz eines Abfallmanagementsystems und -verfahrens nachzuweisen.

Anforderungen an den Produktinhalt

Die ARDEX-Gruppe möchte, dass ihre Lieferanten eine offizielle Zertifizierung ihrer Produkte durch anerkannte Umweltzeichen erhalten. Eine solche Zertifizierung dient dazu, die Umweltfreundlichkeit der Produktinhalte zu belegen. Zusätzlich zu diesen Labels sollen Umweltproduktdeklarationen erstellt werden, die den gesamten Lebenszyklus eines Produktes erfassen. Darin sollen auch die Umweltbelastungen, die durch die Herstellung und Nutzung des Produkts entstehen, sowie die Gesundheitsrisiken beschrieben werden. In diesem Zusammenhang fordert ARDEX die Anbieter auf, Produkte zu entwickeln, deren Inhaltsstoffe gesetzlichen Anforderungen an die ökologischen Kriterien erfüllen oder übertreffen.

Umweltmanagement-Systeme

Der Lieferant verpflichtet sich, in seinem Unternehmen ein Umweltmanagementsystem zu implementieren, das den weltweiten Standards oder gesetzlichen Regelungen entspricht, seine Prozesse an das System anzupassen, diese kontinuierlich weiterzuentwickeln und auditieren zu lassen oder andere überprüfbare Maßnahmen zu ergreifen, die den Kriterien der betrieblichen Umweltpolitik entsprechen, und seine Pläne zur Umsetzung seiner Nachhaltigkeitsziele und die daraus resultierenden Ergebnisse mitzuteilen.

2.Soziales

 

Moderne Sklaverei

Moderne Sklaverei äußert sich in Form von Menschenhandel, Sklaverei und Sklaverei ähnlichen Praktiken wie Leibeigenschaft, Zwangsarbeit, Zwangsehe, Verkauf und Ausbeutung von Kindern und Schuldknechtschaft.

Die ARDEX-Gruppe duldet keine Form der menschlichen Sklaverei. Die ARDEX-Gruppe verlangt von ihren Lieferanten die vollständige Einhaltung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu Sklaverei, Zwangsarbeit und Menschenhandel (z. B. UK Modern Slavery Act 2015 und Australia Modern Slavery Act 2018) in jedem Markt oder Rechtsraum, in dem sie tätig sind oder liefern, und erwartet von den Lieferanten, dass sie Praktiken einführen, die die Einhaltung dieser Gesetze gewährleisten. Jede Arbeit muss freiwillig sein, und es muss den Arbeitnehmern freistehen, die Arbeit jederzeit zu verlassen oder ihr Arbeitsverhältnis zu beenden. Von den Arbeitnehmern darf nicht verlangt werden, staatliche Ausweispapiere wie Pässe, Arbeitsgenehmigungen usw. als Bedingung für die Beschäftigung abzugeben. Überhöhte Gebühren sind inakzeptabel, und alle den Arbeitnehmern in Rechnung gestellten Gebühren müssen transparent sein.

Kinderarbeit

Die ARDEX-Gruppe untersagt den Einsatz von Kinderarbeit bei ihren Lieferanten strikt. Darunter versteht die ARDEX-Gruppe die physische, intellektuelle, soziale oder moralische Ausbeutung von Personen, die das im Herstellungsland gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter für die Beschäftigung nicht erreicht haben, und die damit verbundene Einschränkung von Bildungs- und Berufsbildungsmöglichkeiten. Die Lieferanten müssen sicherstellen, dass jegliche Art von Kinderarbeit in ihrer Geschäftstätigkeit im Einklang mit den Kernarbeitsnormen der ILO (Internationale Arbeitsorganisation) und den Grundsätzen des Global Compact der Vereinten Nationen steht.

Arbeitszeiten, Leistungen und Löhne

Der Lieferant hat dafür zu sorgen, dass die Arbeit seiner gesamten Belegschaft in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften über die Arbeitszeit ausgeführt wird. Die gesetzlichen Vorschriften müssen die verbindliche Grundlage für die gezahlten Löhne, Gehälter, Sozialleistungen, Überstunden und andere in der jeweiligen Vorschrift festgelegten Zahlungen bilden. Sofern die örtlichen Gesetze nichts anderes vorsehen, sind Abzüge vom Grundlohn als Disziplinarmaßnahme unzulässig (dies schließt den Anspruch auf Schadenersatz auf vertraglicher oder gesetzlicher Grundlage nicht aus). Von den Lieferanten wird erwartet, dass sie ihren Mitarbeitern eine angemessene Vergütung und Sozialleistungen bieten. Die Entlohnung und die Leistungen sollten darauf abzielen, einen angemessenen Lebensstandard für die Mitarbeiter und ihre Familien zu gewährleisten. Die Mitarbeiter der Lieferanten werden pünktlich bezahlt. Es wird empfohlen, dass die Lieferanten ihren Mitarbeitern alle erforderlichen Schulungen und Weiterbildungsmöglichkeiten anbieten.

Vereinigungsfreiheit

Die Lieferanten müssen das Grundrecht aller Mitarbeiter anerkennen, sich frei zu vereinigen, sich vertreten zu lassen, Regelungen zu den Arbeitsbedingungen auszuhandeln, Gewerkschaften zu gründen oder ihnen beizutreten und Tarifverhandlungen zu führen. Die Lieferanten verpflichten sich zu einem offenen und konstruktiven Dialog mit ihren Mitarbeitern und Arbeitnehmervertretern. Sie werden Mitarbeiter, die als Arbeitnehmervertreter auftreten, nicht benachteiligen.

Diversität und Inklusion

Es darf keine Diskriminierung und Belästigung innerhalb des Lieferunternehmens oder der Geschäftsbeziehung aufgrund von Hautfarbe, Herkunft, Religion, Geschlecht, Alter, körperlicher Verfassung/Behinderung, nationaler Abstammung, sexueller Identität oder sonstiger verbotener diskriminierender Tatbestände nach geltendem Recht oder Vorschriften geben.

Faire Behandlung

Die ARDEX-Gruppe duldet keine Art von Menschenrechtsverletzungen. Daher dürfen die Beschäftigten niemals einer harten und unmenschlichen Behandlung durch den Lieferanten ausgesetzt werden, und der Lieferant muss alles tun, was in seinen Kräften steht, um die Beschäftigten vor jeder Form von harter und unmenschlicher Behandlung durch den Lieferanten zu schützen. Dazu gehören sexuelle Belästigung, sexueller Missbrauch, körperliche Bestrafung, psychische oder physische Nötigung oder Gewalt sowie verbale Beschimpfungen von Arbeitnehmern oder die Androhung einer derartigen Behandlung. Die Disziplinarmaßnahmen und -verfahren, die diese Anforderungen unterstützen, müssen klar definiert und den Arbeitnehmern mitgeteilt werden.

Darüber hinaus wird von den Lieferanten erwartet, dass sie Arbeitsverträge nicht auf unfaire Weise kündigen.

Gesundheitsschutz

Der Lieferant muss geeignete Sicherheitsmaßnahmen, wie z. B. Erste-Hilfe-, Brandbekämpfungs- und Evakuierungsmaßnahmen, die für alle Personen (einschl. Mitarbeiter, Besucher und andere) als notwendig erachtet werden, entwerfen, umsetzen und aufrechterhalten. Dies gilt für jeden Zulieferbetrieb und erfolgt in Übereinstimmung mit den nationalen Gesetzen und Vorschriften. Es müssen Konzepte und Systeme zur Behandlung, Überwachung und Meldung von Verletzungen und Krankheiten, die Mitarbeiter am Arbeitsplatz erleiden können, vorhanden sein.

Schutz am Arbeitsplatz

Die Lieferanten schützen ihre Mitarbeiter vor chemischen, biologischen und physikalischen Gefahren und körperlich anstrengenden Aufgaben am Arbeitsplatz sowie vor Risiken, die mit der von ihren Mitarbeitern genutzten Infrastruktur verbunden sind. Die Lieferanten sorgen für angemessene Kontrollen, sichere Arbeitsverfahren, vorbeugende Wartung und die notwendigen technischen Schutzmaßnahmen, um die Gesundheits- und Sicherheitsrisiken am Arbeitsplatz zu verringern. Wenn die Gefahren auf diese Weise nicht angemessen kontrolliert werden können, stellen die Lieferanten ihren Mitarbeitern eine geeignete persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung. Sicherheitsinformationen über gefährliche Stoffe - einschließlich Verbindungen in Zwischenprodukten - müssen zur Verfügung stehen, um die Arbeitnehmer zu schulen und vor Gefahren zu schützen. Zu einer sicheren und gesunden Arbeitsumgebung gehören mindestens Trinkwasser, angemessene Beleuchtung, Temperatur, Belüftung und Hygiene sowie gegebenenfalls sichere und gesunde Wohnräume im Unternehmen.

Der Lieferant muss die geltenden Gesundheits- und Sicherheitsinformationen zu den identifizierten Arbeitsplätzen zur Verfügung stellen und die Mitarbeiter des Lieferanten entsprechend schulen, um sicherzustellen, dass sie angemessen geschützt sind. Die Lieferanten müssen wahrscheinliche und potenzielle Notfallsituationen am Arbeitsplatz identifizieren und bewerten und deren Auswirkungen durch die Umsetzung von Notfallplänen minimieren.

3. Governance

 

Zusammenarbeit

Die ARDEX-Gruppe und ihre Lieferanten werden kontinuierlich zusammenarbeiten, um innovative Lösungen zu entwickeln, mit denen die Umweltziele optimal erreicht werden, wobei gleichzeitig ihre unabhängigen Interessen gewahrt bleiben. Diese Zusammenarbeit basiert auf einem kollaborativen und gegenseitigen Austausch von Know-how.

Fairer Wettbewerb

Die Lieferanten führen ihre Geschäfte im Einklang mit den Standards des fairen Geschäfts, des Wettbewerbs und der Werbung sowie in Übereinstimmung mit allen geltenden Kartellgesetzen. Geeignete Mittel zum Schutz von Kundeninformationen müssen vorhanden sein.

Konfliktmineralien

Von den Lieferanten wird erwartet, dass sie sicherstellen, dass die an ARDEX gelieferten Produkte keine Materialien enthalten, die aus Mineralien oder deren Derivaten aus Konfliktregionen stammen, die direkt oder indirekt bewaffnete Gruppen finanzieren oder begünstigen.

Interessenkonflikt

Die Lieferanten sind verpflichtet, ARDEX alle Situationen offen zu legen, die einen Interessenkonflikt darstellen könnten, z. B. wenn Mitarbeiter von ARDEX berufliche, private und/oder erhebliche finanzielle Vorteile oder Interessen an einem der Unternehmen des Lieferanten haben.

Integrität im Geschäftsleben

Bei allen Geschäftsbeziehungen sind die höchsten Integritätsstandards einzuhalten. Die Lieferanten müssen eine Null-Toleranz-Politik verfolgen, um alle Formen von Bestechung, Korruption, Erpressung und Veruntreuung zu unterbinden. Alle geschäftlichen Transaktionen sollten transparent durchgeführt und in den Geschäftsbüchern und Aufzeichnungen des Lieferanten genau wiedergegeben werden. Es sind Überwachungs- und Durchsetzungsverfahren einzuführen, um die Einhaltung der Anti-Korruptionsgesetze zu gewährleisten.

Datenschutz

Alle Lieferanten müssen die zutreffenden geltenden Datenschutzgesetze und -vorschriften einhalten. Die Informationssysteme der Lieferanten, die vertrauliche Informationen oder Daten von ARDEX enthalten, sind angemessen zu verwalten und vor unbefugtem Zugriff, unbefugter Nutzung, Offenlegung, Änderung oder Zerstörung zu schützen. Die Lieferanten dürfen personenbezogene Daten nur für legitime Geschäftszwecke erheben, sie auf legale, transparente und sichere Weise verwenden, sie nur an diejenigen weitergeben, die dazu berechtigt sind, sie gemäß den Sicherheitsrichtlinien schützen, sie nur so lange wie nötig aufbewahren und Dritte, die Zugang zu personenbezogenen Daten haben, zum Schutz dieser Daten verpflichten. Dies gilt auch für den Schutz der Privatsphäre von Mitarbeitern und Geschäftspartnern. Bei allen Geschäftstransaktionen innerhalb der Europäischen Union müssen die Lieferanten alle Aspekte der geltenden Datenschutzgesetze einhalten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Allgemeine Datenschutzverordnung ((EU) 2016/679) (GDPR).

Geistiges Eigentum und Vertraulichkeit

Die Lieferanten werden Maßnahmen zum Schutz des gesamten geistigen Eigentums ergreifen, das sie im Rahmen von Geschäftsvorgängen zur Verfügung stellen. Die Informationen sind vertraulich zu behandeln und dürfen den Mitarbeitern des Lieferanten nur im Bedarfsfall zur Verfügung gestellt werden. Dokumente mit vertraulichen Informationen, die der Lieferant nicht mehr benötigt, um Geschäfte im Namen von ARDEX zu tätigen, müssen entweder an ARDEX zurückgegeben oder vernichtet werden.

4. Berichte über die Einhaltung des Verhaltenskodex

Informationen über Arbeits-, Gesundheits- und Sicherheitsbedingungen, Umweltpraktiken, Geschäftsaktivitäten, Struktur, Finanzlage und Leistung der Unternehmen müssen in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften und der gängigen Branchenpraxis offengelegt werden. Die Fälschung von Aufzeichnungen oder die falsche Darstellung von Bedingungen oder Praktiken in der Lieferkette sind inakzeptabel.

5. Prüfungsrechte

Die ARDEX-Gruppe behält sich das Recht vor, die Einhaltung der in diesem Verhaltenskodex festgelegten Grundsätze regelmäßig zu überprüfen oder durch einen qualifizierten Gutachter überprüfen zu lassen.

Der Lieferant erkennt an, dass die ARDEX-Gruppe aufgefordert werden kann, einigen oder allen ihren Kunden das Recht zu gewähren, Lieferanten direkt zu prüfen. Wenn ein ARDEX-Kunde dieses Recht für ein solches Audit in Anspruch nimmt, muss der Lieferant Gespräche mit ARDEX aufnehmen, um ein solches Audit zu erleichtern.

6. Konsequenzen im Falle der Nichteinhaltung

In Fällen, in denen Handlungen oder Umstände festgestellt werden, die gegen diesen Verhaltenskodex verstoßen, behält sich ARDEX das Recht vor, die Durchführung von Abhilfemaßnahmen zu verlangen oder gegebenenfalls die weitere Zusammenarbeit einzustellen und bestehende Lieferverträge zu kündigen.

Der Lieferant stellt ARDEX in vollem Umfang von allen Verbindlichkeiten, Kosten, Ausgaben, Schäden oder Verlusten frei, die ARDEX aus oder im Zusammenhang mit einem Verstoß des Lieferanten gegen seine Verpflichtungen aus diesem Verhaltenskodex entstehen

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Stand Januar 2022, V01